Wenn Gesellschaften, zumal solche, die sich auf Kapital gründen, umziehen oder andere Elemente ihrer Struktur ändern, kommt auf die Verantwortlichen einiges an Papierkram zu. Handelsregister wollen ihren Wissenshunger gestillt sehen, Entscheidungen darüber, wo die maßgeblichen Entscheidungen nun regelmäßig getroffen werden, müssen getroffen werden, Finanzämter wollen Formulare mit Daten gefüllt bekommen.
Und zwischen all diesen offiziellen Schreiben, die den Briefkasten füllen, finden sich immer wieder ebenso wichtig und berechtigt wirkende Briefe, die auf verblüffend unraffinierte Weise eines zum Ziel haben: Geld für keine nennenswerte Gegenleistung. Das heißt: Nennen möchte ich diese Gegenleistung schon, aber wert ist sie eben so gut wie nichts. Ob nun die Allgemeine Gewerbeverwaltung oder ein Gewerbliches Verzeichnis für Handwerk Industrie & Handel, ob die Indutrie- und Gewerberegister-Zentrale oder das VFG Register-Verzeichnis für Gewerbe Veröffentlichungen – alle bieten gegen eine Zahlung zwischen 480,30 Euro und 650 Euro die völlig überflüssige Veröffentlichung der bereits im Handelsregister veröffentlichten Daten an. In den – gern schon mal hellgrau auf recyclinggrau gedruckten – Geschäftsbedingungen findet sich der Hinweis, dass die Zahlung zum einen freigestellt, zum anderen aber eine unwiderrufliche Auftragserteilung sei.
Zwei wichtige Erkenntnisse habe ich in den letzten Tagen gewonnen: Nicht alle Briefe auf gräulichem Papier, in denen häufig von Hervorhebungen Gebrauch gemacht wird und denen Überweisungsträger beiliegen, muss ich beachten. Und offenbar gibt es zwar immer noch einige, die auf solche zwielichtigen Verlagee reinfallen – aber es müssen weniger werden: Die Preise sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
